
Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
Anspruch: 10 Arbeitstage Bildungsurlaub innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Anspruch ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Anforderungen: Die Bildungsveranstaltungen müssen täglich mindestens durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden umfassen.
Ablauf: In Rheinland-Pfalz müssen Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Sprachkurses den Antrag auf Bildungsurlaub, die Anmeldebestätigung des Sprachkurses sowie die Anerkennung der Sprachschule bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Die ordnungsgemäße Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach deren Beendigung nachzuweisen.
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