
Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) in Brandenburg
Anspruch: 10 Arbeitstage Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub) innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Anspruch ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Anforderungen: Die Bildungsveranstaltungen müssen berufsbezogen sein und mindestens 30 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Anmerkungen: Berliner Anerkennungen werden vom Brandenburger Ministerium auf Antrag automatisch übernommen!
Ablauf: Spätestens 6 Wochen vor Beginn müssen Sie den Antrag auf Bildungsfreistellung, die Anmeldebestätigung des Sprachkurses sowie die Anerkennung der Sprachschule bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Bildungsurlaub - Jetzt beantragen!